Wir bedauern Sie darüber informieren zu müssen, dass der Betreiber des "Stadtgutschein Völklingen", die KeepLocal GmbH aus St. Wendel zahlungsunfähig ist und nach einem gescheiterten Insolvenzantrag liquidiert wird:

 

Die KeepLocal GmbH aus St. Wendel als Betreiber des „Stadtgutschein Völklingen“ hat am 10. Juli 2024 beim Amtsgericht Saarbrücken einen Insolvenzantrag gestellt. Dieser ist mangels Insolvenzmasse abgewiesen worden. Nach der abschließenden Pressemitteilung des vorläufigen Insolvenzverwalters Liebaug steht fest, dass KeepLocal zahlungsunfähig und überschuldet ist. Die Gläubigerforderungen belaufen sich mittlerweile auf rund 5,24 Millionen Euro, so Liebaug in einer Pressemitteilung. Bundesweit sind noch Gutscheine im Wert von rund 2,15 Millionen Euro im Umlauf. Im Saarland sind laut vorläufiger Insolvenzverwaltung rund 730.000 Euro an Gutscheinen noch nicht eingelöst worden. Die KeepLocal-Gutscheine werden mit dem gescheiterten Insolvenzantrag voraussichtlich verfallen.

 

Nach dem gescheiterten Insolvenzantrag wird das Unternehmen nun liquidiert. Das bedeutet: Sämtliche Vermögenswerte werden verkauft. Der Erlös soll dann den Gläubigern zu Gute kommen. Inwiefern Gutscheinbesitzer auf Entschädigung hoffen dürfen, bleibt jedoch abzuwarten. Liquidator des Unternehmens wird der Geschäftsführer Andreas Maurer (KeepLocal GmbH, Tholeyer Str. 3 A, D-66606 St. Wendel)

 

Was kann ich als Gutscheininhaber des „Stadtgutschein Völklingen“ nun tun?

 

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt Besitzern von Keeplocal-Gutscheinen auf jeden Fall, alles aufzuheben. Und zwar nicht nur den Gutschein selbst, sondern im Idealfall auch Zahlungsbelege, erklärt Julia Gebhards, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale in Mainz. Eine direkte Handhabe gegen das Geschäft, in dem jemand den Gutschein einlösen will, gebe es nicht, auch nicht gegen das Geschäft, in dem er gekauft wurde. Der Gutscheinbesitzer müsse die Ansprüche gegen Keeplocal selbst stellen – und das bedeute aktuell: an den Insolvenzverwalter. „Sie müssen alles aufheben und an den Insolvenzverwalter schicken“, sagt Gebhards. Das müsse kein Anwalt machen. Das könne jeder formlos mit einem Brief und Kopien der Belege, als Forderung an die Insolvenzmasse. „Das kann jeder selbst machen“, so Gebhards Meinung. Allerdings glaubt die Expertin für Verbraucherrecht kaum, dass da noch viel von dem Gutschein übrig bleiben wird, wenn es überhaupt zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kommt. Gebhards verweist anlässlich der Keeplocal-Insolvenz auf die generellen Empfehlungen der Verbraucherzentrale bezüglich Gutscheinen. Die sollten immer schnell eingelöst werden, weil die 100 Euro auf dem Gutschein allein durch die Inflation immer an Wert verlieren und nie sicher sei, wie lange es den Betrieb auch noch gibt, der den Gutschein annehmen muss.